Gemeinderäte

Die Gemeinderäte sind die Basis für die Rätestruktur in der Gemeinschaft der Gemeinden (GdG). In allen 16 Gemeinden der GdG Heilig Geist Jülich sind nach der Fusion der Gemeinden zur Pfarrei Heilig Geist 16 Gemeinderäte nach der Ordnung für Gemeinderäte im Bistum Aachen gewählt worden.

Der Gemeinderat ist ein wichtiger Teil des pastoralen, sozialen und politischen Handelns der Kirche vor Ort. Die gewählten und berufenen Mitglieder des Gemeinderates kennen die ortspezifischen pastoralen und gesellschaftlichen Herausforderungen und tragen dementsprechend anwaltschaftliche Sorge um die konkrete Ausgestaltung von Verkündigung, Diakonie und Liturgie in der Gemeinde.

In jedem Gemeinderat ist jeweils ein Mitglied des Kirchenvorstands (KV) und des GdG-Rats geborenes Mitglied, so dass eine enge Kommunikation zwischen den Gremien in der Pfarrei besteht.

Die Gemeinderäte wirken durch ihre Verteter/innen im GdG-Rat mit an der Erstellung des Pastoralkonzepts der GdG und wichtigen pastoralen Entscheidungen der GdG.

Vertreter/innen der Gemeinderäte aus dem zugeordneten Seelsorgebereich treffen sich regelmäßig, um die Angelegenheiten abzustimmen, die den Seelsorgebereich oder die gemeindeübergreifenden Angebote betreffen.