Rat der Gemeinschaft der Gemeinden (GdG-Rat)

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Foto: W. Biel

Der GdG-Rat hat als gewähltes Leitungsgremium die Aufgabe, in den grundlegenden Fragen der Pastoral in der GdG Heilig Geist Jülich mitzuplanen und zu entscheiden. In dieser Funktion hat er teil an der Leitung der Gemeinschaft der Gemeinden. Nach dem Subsidiaritätsprinzip arbeitet er eng mit den Gemeinderäten in den 16 Gemeinden zusammen, die sich um die konkreten pastoralen Angelegenheiten „vor Ort“ kümmern. Näheres zu den Aufgaben ist in der „Satzung für den Rat der Gemeinschaft der Gemeinden“ des Bistums Aachen festgelegt.

Der GdG-Rat Heilig Geist Jülich besteht aus gewählten Mitgliedern aus allen 16 Gemeinden, berufenen Mitgliedern sowie Mitgliedern von Amts wegen, einschließlich des leitenden Pfarrers Josef Wolff. Der GdG-Rat trifft sich etwa 6 bis 8mal pro Jahr zu Sitzungen im Plenum, die durch den Vorstand des GdG-Rates vorbereitet und moderiert werden. Der GdG-Rat Heilig Geist Jülich hat eine Reihe von Ausschüssen gebildet, die in folgenden Sachgebieten arbeiten:

  • Sachausschuss „Gottesdienste und Sakramente“
  • Sachausschuss „Kinder-, Jugend- und Familienpastoral“
  • Sachausschuss „Caritasarbeit“
  • Sachausschuss „Ökumene“
  • Sachausschuss „Öffentlichkeitsarbeit“
  • Sachausschuss „Kirchenmusik“
  • Projektgruppe „Feste und Begegnung“

Ein „Gemeinsamer Ausschuss“ zwischen GdG-Rat und Kirchenvorstand trägt zu einer engen inhaltlichen Abstimmung und einer guten Zusammenarbeit zwischen den beiden gewählten Leitungsgremien GdG-Rat und Kirchenvorstand sowie dem Pastoralteam bei. Außerdem gibt es eine gegenseitige Vertretung bei den Sitzungen und Berichte im jeweils anderen Gremium.