Aus gegebenem Anlass hat sich Herr Peez vom LVR-Amt für Denkmalpflege unsere alte Kommunionbank, die z. Zt. im Keller des Gemeindezentrums steht, angeschaut
und uns eine gutachterliche Stellungnahme zugeschickt. Darin heißt es:
Die Kommunionbank zeigt die üblichen Gebrauchsspuren, ist ansonsten jedoch gut erhalten. Sie steht aufgebockt und somit nicht feucht, gravierende Schäden sind auch bei weitergehender Lagerung am jetzigen Ort nicht zu befürchten. Aus konservatorischen Gründen gibt es keine Veranlassung, sie wieder in den Kirchenraum zu integrieren.
In einer Stellungnahme seitens des Generalvikariates heißt es, dass eine Aufstellung der Kommunionbank im Kirchenraum in seiner heutigen Form nicht mehr angebracht ist. Nach der Liturgiereform wurde der Chorraum von St. Martinus umgestaltet und mit einem neuen Zelebrationsaltar versehen, sodass
der Altarraum mit seinen einzelnen Handlungsorten vom Raum der Gemeinde nicht zu weit entfernt ist, sondern optisch und akustisch bestmögliche Kommunikation gewährleistet.
Ein weiterer Aspekt ist, dass der Chorraum recht klein ist und gerade den bereits vorhandenen Gegenständen ausreichend Platz bietet. Eine Aufstellung der Kommunionbank macht den Raum noch enger und hindert damit ebenfalls am Vollzug der liturgischen Feiern in der heutigen nachkonziliaren Form. Sie widerspricht den Leitlinien:
„Der Altar soll freistehend und umschreitbar sein, so dass der Priester in der Eucharistiefeier an ihm dem Volk zugewandt stehen kann. Der Altar soll gleichsam den Mittelpunkt des gottesdienstlichen Raumes bilden, der die Aufmerksamkeit der versammelten Gemeinde von selbst auf sich zieht.“
Eine erneute Aufstellung der Kommunionbank, die den Altarraum vom Gemeinderaum grundsätzlich trennt, widerspricht den genannten Punkten und würde vom Generalvikariat auch nicht genehmigt.