Die korrekte Kontonummer der „Flüchtlingshilfe“ lautet:
Kirchenkreis Jülich (Diakonie)
IBAN DE75350601901010187016
Verwendungszweck „Flüchtlingshilfe“
Entschuldigen Sie den Fehler im Oktober-Pfarrbrief! Wir bitten erneut um Ihre Spende!
Schon Ende 2014 hatte der Gemeinderat St. Stephanus Selgersdorf beschlossen, sein Stephanushaus für Flüchtlinge zu öffnen.
Zu Beginn der Sommerferien kam dann die erste Anfrage der Stadt Jülich und eine Mutter aus Nigeria mit ihren fünf kleinen Kindern (das älteste war 8) zog dort für einige Wochen ein. Da es im Stephanushaus keine Duschen gibt, ist eine langfristige Unterbringung von Flüchtlingen durch die Stadt zunächst nicht geplant. Aber bei Notlagen könnten dort immer wieder ad hoc Menschen einquartiert werden bis dauerhafte Lösungen gefunden sind. Dem hat der Gemeinderat in seiner letzten Sitzung zugestimmt.
Auch die obere Etage des ehemaligen Pfarrhauses in Bourheim ist jetzt für Flüchtlinge vorbereitet worden. Da dort eine komplette Wohnung vorhanden ist, können Flüchtlinge längerfristig untergebracht werden.
Ebenso sind in der Stiftsherrenstraße in zwei Wohnungen der Propsteigemeinde mehrere Familien und Einzelpersonen untergebracht.
In einigen anderen Gemeinden wird zur Zeit über Möglichkeiten nachgedacht, Wohnraum zur Verfügung zu stellen.