Seit Anfang Juli gilt eine neue Gottesdienstzeiten-Ordnung, die lange beraten worden ist und an deren Entstehungsprozess auch etliche der Wortgottesfeier-Leitungen beteiligt waren; denn auch sie müssen ja mit den neuen Zeiten gut leben können. Die erneuerte Ordnung setzt weitgehend auf Kontinuität zur bisherigen Gewohnheit.
Das Neueste in Kürze:
Der GdG-Rat hat sich mehrheitlich gewünscht, dass möglichst jede Gemeinde wenigstens wieder zwei regelmäßige Sonntagsmessen im Monat hat, anstatt dass es in jedem Seelsorgebereich in einer bestimmten Kirche jeden Sonntag eine Messe gibt.
Folgende Überlegungen sind zu beachten:
- Die Messfeiern samstags 17 Uhr im Krankenhaus und sonntags 11 Uhr in Overbach wurden bei dieser Planung außen vor gelassen. Die Pfarrei-Abendmesse sonntags 19 Uhr in St. Andreas und Matthias liegt nicht im Sonntagsgottesdienst-„Korridor“ von Samstagabend bis Sonntagmittag und wird von auswärtigen Priestern mitgetragen.
- Manche Küster/innen sind für mehr als eine Kirche zuständig oder vertreten im Urlaub schon mal Kolleg/inn/en, so dass deren Dienste nicht parallel liegen sollten.
- Die Organisten nehmen grundsätzlich ihre Dienste in allen Kirchen wahr.
- Derzeit sind vier Priester verfügbar, die ihre Schwerpunkte haben, aber grundsätzlich in allen Kirchen Dienst tun. Regulär nach kirchlicher Ordnung soll jeder Priester zwei Dienste im Sonntagsgottesdienst-Korridor übernehmen, in Ausnahmefällen auch drei – zusätzlich zu ggf. Trauungen, Taufen und sonstigen Diensten am Samstag/Sonntag.
- Im Bereich Nordost machen die Wortgottesfeier-Leitungen lieber zwei Dienste hintereinander als auf zwei Tage verteilt.
- Die neue Ordnung soll „personelle Reserven“ lassen, um einen Personal-Ausfall auffangen zu können und um ggf. noch Luft für Sondergottesdienste zu haben.
Im Ergebnis gibt es nun an vier Sonntag-(vorabend)en pro Monat in unserer Pfarrei 33 Hl. Messen. Nur sonntags in der Propstei/Pfarrkirche St. Mariä Himmelfahrt und samstags in der Kirche St. Franz Sales gibt es an jedem Sonntag(vorabend) eine Hl. Messe. Die Reglung für einen evtl. 5. Sonntag-(vorabend) im Monat wird noch beraten.
Um die vereinbarte Zahl von 33 Messfeiern einzuhalten, muss jeder Seelsorgebereich jeden Monat auf eine Hl. Messe verzichten (Ausnahmen von der Regelmäßigkeit). Diese „Lücke“ läuft abwechselnd durch alle Gemeinden, die zwei Sonntagmessen im Monat haben, d.h. jede Ortsgemeinde wird zwei- bis dreimal im Jahr betroffen sein.
Ausnahmen bei Messfeiern sind möglich zu besonderen Anlässen. Ideal ist es, wenn Nachbargemeinden Messzeiten tauschen (wie es z.B. bei Erstkommunionfeiern bereits üblich ist) oder wenn eine Messzeit mit einer Wortgottesfeier so getauscht wird, dass die Summe der Hl. Messen im Monat eingehalten wird.
Ausnahmen sind bitte mit mind. drei Monaten Vorlauf bei dem/der jeweiligen Ansprechpartner/in für den Seelsorgebereich anzumelden und dem Gemeinderat vorzulegen. Wenn der Gemeinderat zustimmt und der Leitende Pfarrer die personelle Leistbarkeit garantieren kann, wird eine Ausnahme von der Regel gemacht. Natürlich bringen Ausnahmen die Ordnung durcheinander und fordern einen höheren Planungsaufwand und sollten wirklich Ausnahmen bleiben.
Hier finden Sie die Übersicht zur neuen regelmäßigen Gottesdienstordnung als PDF, die ab Juli gelten soll. Der nächste Masterplan ist bereits in diesem Sinne erstellt worden.
Leitender Pfarrer Josef Wolff