Von den 16 gewählten Mitgliedern unseres Kirchenvorstandes scheiden turnusgemäß in diesem Jahr neun aus ihrem Amt aus. Daher werden am 17./18. November 2018 neun neue Kirchenvorstands-Mitglieder gewählt. Kirchenvorsteher*innen sind verantwortlich für das materielle Gut der Pfarrei. Gerade in einer Zeit knapper werdender Ressourcen kommt ihnen eine erhebliche Bedeutung für die Gestaltung des Gemeindelebens zu. Der Wahlausschuss und die Wahlvorstände für die Vorbereitung der Wahl in den 16 Gemeinden rufen deshalb alle wahlberechtigten Gemeindemitglieder zur Wahl auf.
Der Wahlausschuss – zwei verbleibende KV-Mitglieder und zwei Mitglieder des GdG-Rats – hat folgende Kandidatenliste erstellt:
- Irene Brockes
- Irene Fröhlich
- Dr. Carl-Peter Jumpertz
- Helmuth Kieven
- Michael Lingnau
- Hans Mainz
- Thomas Surma
- Karl-Josef Wergen
- Udo Zimmermann
Auf Antrag kann die Vorschlagsliste ergänzt werden. Ein Ergänzungsvorschlag, der nicht mehr Namen enthalten darf, als Kirchenvorsteher zu wählen sind, ist von mindestens zwanzig Wahlberechtigten mit Vor- und Zunamen und Anschrift zu unterzeichnen. Außerdem ist die Erklärung beizufügen, dass die Vorgeschlagenen zur Annahme einer etwaigen Wahl bereit sind. Die Unterlagen können bis zum 28.10.2018 beim Wahlausschuss (über Pfarrbüro) eingereicht werden.
Wahlberechtigt sind alle Mitglieder der Pfarrei, die am Wahltag 18 Jahre alt sind, seit einem Jahr in einer der Gemeinden wohnen und in der für diese Wahl seitens des Bistums aufgestellten, vom Kirchenvorstand anerkannten Wählerliste benannt sind. Wählbar ist jeder Wahlberechtigte, der am Wahltag 21 Jahre alt ist.
Es geht um Ihre Gemeinden! Sie wählen die Frauen und Männer, die Verantwortung tragen für die Kirche vor Ort. Entscheidungen des Kirchenvorstands haben unmittelbare Aus- wirkungen auf das Leben in der Pfarrei. Mit Ihrer Stimme stärken Sie die Gemeindemitglieder, die sich im Ehrenamt einsetzen. Sie zeigen ihnen, dass Sie den Dienst des Kirchenvorstands schätzen und mittragen. Bitte geben Sie bei der Kirchenvorstandswahl am 17./18. November Ihre Stimme ab.
Auch Briefwahl ist möglich – über einen Antrag auf Briefwahl vom 3.11. bis 14.11. im zentralen Pfarrbüro (Tel. 2323).
Da die gesetzlichen Vorgaben für eine Pfarrei unserer Größe 16 Mitglieder im KV vorschreiben und die Pfarrei Heilig Geist aus 16 Ortsgemeinden besteht, hat der Wahlausschuss nicht mehr Kandidaten gesucht und auf die Liste gesetzt, als gebraucht werden, damit jede Ortsgemeinde in bewährter Form auch im KV vertreten ist.
Ihr Pastor/Propst Josef Wolff
Leitender Pfarrer/Vorsitz im Wahlausschuss