Von den 16 gewählten Mitgliedern unseres Kirchenvorstandes scheiden turnusgemäß in diesem Jahr 9 aus ihrem Amt aus. Daher werden am 17./18. November 2018 neun neue Kirchenvorstands- Mitglieder gewählt. KirchenvorsteherInnen sind verantwortlich für das materielle Gut der Pfarre. Gerade in einer Zeit knapper werdender Ressourcen kommt ihnen eine erhebliche Bedeutung für die Gestaltung des Gemeindelebens zu.
Der Wahlausschuss und die Wahlvorstände für die Vorbereitung der Wahl in unseren Gemeinden rufen deshalb alle wahlberechtigten Gemeindemitglieder zur Wahl auf. Der Wahlausschuss – bestehend aus zwei verbleibenden KV-Mitgliedern und zwei Mitgliedern des GdG-Rats – hat folgende Kandidatenliste erstellt:
Irene Brockes Irene Fröhlich, Dr. Carl-Peter Jumpertz, Helmuth Kieven, Michael Lingnau, Hans Mainz, Thomas Surma, Karl-Josef Wergen, Udo Zimmermann.
Auf Antrag kann die Vorschlagsliste ergänzt werden. Ein Ergänzungsvorschlag, der nicht mehr Namen enthalten darf, als Kirchenvorsteher zu wählen sind, ist von mindestens zwanzig Wahlberechtigten mit Vor- und Zunamen und Anschrift zu unterzeichnen. Außerdem ist die Erklärung, dass die Vorgeschlagenen zur Annahme einer etwaigen Wahl bereit sind, beizufügen. Der Ergänzungsvorschlag und die Erklärung können bis zum 28.10.2018 beim Wahlausschuss (über unser Pfarrbüro) eingereicht werden. Wahlberechtigt sind alle Mitglieder unserer Pfarre, die am Wahltag 18 Jahre alt sind, seit einem Jahr innerhalb unserer Gemeinde wohnen und in der für diese Wahl seitens des Bistums aufgestellten und vom Kirchenvorstand anerkannten Wählerliste benannt sind. Wählbar ist jeder Wahlberechtigte, der am Wahltag 21 Jahre alt ist. Es geht um unsere / Ihre Gemeinde! Sie wählen die Frauen und Männer, die Verantwortung tragen für unsere/Ihre Kirche vor Ort. Entscheidungen des Kirchenvorstandes haben unmittelbare Auswirkungen auf das Leben in der Pfarrei. Mit Ihrer Stimme stärken Sie die Gemeindemitglieder, die sich im Ehrenamt für das Wohl unserer Gemeinde einsetzen, und Sie zeigen ihnen, dass Sie den Dienst des Kirchenvorstandes schätzen und mittragen.
Angesichts der Bedeutung dieser Aufgaben bitte ich alle Wahlberechtigten unserer Pfarrei, bei der Kirchenvorstandswahl am 17. und 18. November ihre Stimme abzugeben. Auch Briefwahl ist möglich.
Da die gesetzlichen Vorgaben für eine Pfarre unserer Größe 16 Mitglieder im KV vorschreibt und da unsere Pfarrei aus 16 Ortsgemeinden besteht, hat der Wahlausschuss nicht mehr Kandidaten gesucht und auf die Liste gesetzt, als wir brauchen, damit jede Ortsgemeinde in bewährter Form auch im KV vertreten ist.
Ihr Pastor/Propst Josef Wolff, Leitender Pfarrer und Vors. des Wahlausschusses
Einen Antrag auf Briefwahl können Sie vom 3. November bis 14. November stellen. Richten Sie Ihren Antrag bitte schriftlich oder telefonisch an unser Pfarrbüro. Sie erhalten dann die erforderlichen Briefwahlunterlagen.
Kirchenvorstandswahl am 17./18. November:
- Güsten: 17.11., 18.30-19.00 Uhr im Vorraum der Kirche
- Mersch-Pattern: 18.11. im Anschluss an den Gottesdienst
- Stetternich: 17.11. – jeweils ½ Stunde vor und nach dem Gottesdienst
- Welldorf: 17.11. – jeweils ½ Stunde vor und nach dem Gottesdienst.