Neuerungen durch aktuelle Coronaschutzverordnung
Die aktuelle Coronaschutzverordnung hat einige Neuerungen ergeben. Eine Teilnehmererfassung ist zur Zeit für Gottesdienste nicht erforderlich, auch die Zugangsbeschränkung gemäß der 3G-Regel ist für die Feier der Gottesdienste hierin nicht vorgeschrieben.
Aus gesellschaftlicher Solidarität bittet der Krisenstab der Pfarrei Heilig Geist Jülich aber dringend um freiwillige Einhaltung dieser Regelung:
Alle Erwachsenen werden gebeten, wenn Sie nicht zur Gruppe der Genesenen bzw. Geimpften gehören, sich vor dem Besuch des Gottesdienstes testen zu lassen und hiermit zur Eindämmung der Infektionsrisiken beizutragen.
Ab sofort sind die Zugangsregelungen für den Besuch der Go/esdienste deutlich vereinfacht, was speziell dem Ordnerdienst die Arbeit sehr erleichtern wird, da hier nur noch auf Einhaltung der Abstandsregelung auf den Wegen und am Sitzplatz sowie das Tragen der Maske bis zum Sitzplatz geachtet werden muss.
Zusammenfassend gibt es folgende Regelungen:
- Abstandshaltung unverändert 1,5 m außer Personen eines Haushalts
- keine Teilnehmererfassung mehr
- keine 3-G Kontrolle
- Gemeindegesang erlaubt
- Medizinische Maske auf den Wegen; Maske am Sitzplatz nur, wenn gesungen wird
Der Krisenstab hofft, dass die aktuelle Enwicklung anhält.