Mit dem Beginn der gestalteten Auszeit von Pfr. Wolff wird ab November 2022 eine angepasste Gottesdienstordnung notwendig.
Auf der Grundlage, dass es bei verbleibenden drei Priestern auch Krankheits– und Urlaubsfälle geben wird, ist es notwendig, dass die regulären Dienste auch von zwei Priestern bewältigt werden können. Die neue Planung geht davon aus, dass jeder Priester maximal 3 Messfeiern am Wochenende feiern wird, als Normalfall gelten 2 Messfeiern pro Priester zusätzlich zu den Trauungen oder Taufen an diesem Wochenende.
Das heißt für die Sonntagsordnung:
- In der Propstei– und Pfarrkirche wird zeitzuverlässig jeden Sonntag um 10.45 Uhr eine Hl. Messe für die Pfarrei gefeiert.
- Alle anderen Ortsgemeinden haben eine Messfeier im Monat.
- Wortgottesfeiern werden von den Gemeinden festgelegt je nach Verfügbarkeit von Wortgottesfeier-Leitungen – Küster- und Organistendienste sind zu berücksichtigen!
- Die Pfarrabendmesse am Sonntag um 19.00 Uhr wird ausgesetzt – hier hat sich gezeigt, dass es nicht mehr möglich ist, zuverlässig und zumutbar die Dienste in einer Pfarrabendmesse zu übernehmen (Priester, Lektoren- und Kommunionhelferdienste, Küsterdienst).
- Das Beichtangebot wird vor den geprägten Zeiten in der Pfarrkirche aufrechterhalten. Ansonsten ist das Beichten auf direkte Anfrage bei den Priestern möglich.
- Aufteilung der Messfeiern nach Seelsorgebereichen: Jeweils Sa oder So 1x NO / 2x SW / 1x Mitte plus Pfarrkirche
Wochentagsordnung:
- In der Pfarrkirche: Dienstag bis Freitag Hl. Messe um 17.30 Uhr (Priester wechselnd)
- In anderen Gemeinden (nur wenn der genannte Priester im Dienst ist):
Barmen: Dienstag, 17.30 Uhr (Pfr. Cülter) außer Dezember bis Februar
Broich: Dienstag, 18.30 Uhr (Pfr. Cülter) offen ist die Frage des Küsterdienstes
Sales: Mittwoch, 18.45 Uhr (Pfr. Cülter) - Wegen zu geringer Beteiligung entfallen die Werktagsmessen in Selgersdorf und Schophoven.
- Sen.Heim Bonifatius: Dienstag, 15.30 Uhr nur 1. Dienstag im Monat (Pfr. Keutmann)
- Sen.Heim St. Hildegard: Mittwoch, 15.30 Uhr wöchentlich (Pfr. Keutmann)
Monatsmessen (Frauengemeinschaften): ggf. mit wechselnden Priestern
- Koslar: 1. Donnerstag i.M., 18.00 Uhr
- Selgersdorf: einmal im Monat vormittags (meist Pfr. Cülter)
- Kirchberg: einmal im Quartal, Uhrzeit ist mit Küsterdienst abzusprechen
Sondergottesdienste:
- Ehejubiläen etc. können nicht mehr samstags separat gefeiert werden, sondern sollen in den regulären Gemeindegottesdiensten mitgefeiert werden.
- Schützen-/Maifeste u.a. sollen in die reguläre Gottesdienstordnung integriert werden. – Anfragen dazu unbedingt sehr frühzeitig über: godi@heilig-geist-juelich.de
Schulgottesdienste:
Diese Planung wird in Absprache mit den Schulen erstellt.
Beisetzungen – Exequien/Trauerfeiern:
Die Planung liegt vor – Kontakte dazu immer über das zentrale Pfarrbüro Tel. 02461 2323.
Priester, Diakon oder Begräbnisfeierleitung nehmen mit den Trauernden Kontakt auf.
Taufen und Trauungen:
Hierzu ist mit Priestern und Diakon ein erneuerter Plan entwickelt worden, der die hohe Belastung der Zelebranten und der Küster-/Organistendienste verringern soll.
Termine für Taufen und Trauungen werden nur noch über das zentrale Pfarrbüro vergeben in Rücksprache mit den Zelebranten. Diese Planung wird ad experimentum für ein Jahr erprobt und anhand der damit gemachten Erfahrungen ausgewertet.
Küster- und Organistendienste:
Wenn eine/e Küster/in in mehreren Gemeinden die Küsterdienste versieht, müssen die Gottesdienstzeiten so festgelegt werden, dass die Dienste verantwortungsvoll und zumutbar wahrgenommen werden können.
Gottesdienstordnung für Feiertage:
Eine allgemeine Vorlage für Feiertage und besondere Tage wird in die Seelsorgebereiche eingebracht, damit dort zwischen den Gemeinden Absprachen getroffen werden.
Dem Pastordnung für einige vor Ort leider schmerzhaft sein wird. Aber es gibt auch die Chance, in der Veränderung die Gelegenheit zu ergreifen, gemeinsam über Ortsgrenzen hinweg lebendig und froh Gottesdienst zu feiern. Bleiben wir so als Christen und Christinnen einander verbunden!
Das Pastoralteam