Neuerungen durch aktualisierte Coronaschutzverordnung
Das Bistum hat über eine Anpassung der Absprachen der Landesregierung mit den Kirchen bzgl. der Gottesdienste informiert. Diese lässt keine andere Möglichkeit zu, als dass die Mund-Nasen-Bedeckung während des gesamten Gottesdienstes getragen wird.
Die Landesregierung möchte bei den eigenen Konzepten der Kirchen ein vergleichbares Schutzniveau wie das der Corona-Schutz-Verordnung gewährleisten. Da diese Vereinbarungen wesentlicher Bestandteil der Ausnahmeregelungen aus der Corona-Schutz-Verordnung für die Feier der Gottesdienste sind, ist die Einhaltung eine zwingende Voraussetzung.
Eine Teilnehmererfassung ist zur Zeit für Gottesdienste nicht erforderlich, auch die Zugangsbeschränkung gemäß der 3G-Regel ist für die Feier der Gottesdienste hierin nicht vorgeschrieben. Aus gesellschaftlicher Solidarität bittet der Krisenstab der Pfarrei Heilig Geist Jülich aber dringend um freiwillige Einhaltung dieser Regelung:
Alle Erwachsenen werden gebeten, wenn Sie nicht zur Gruppe der Genesenen bzw. Geimpften gehören, sich vor dem Besuch des Gottesdienstes testen zu lassen und hiermit zur Eindämmung der Infektionsrisiken beizutragen.
Zusammenfassend gelten folgende Regelungen:
- Abstandshaltung unverändert 1,5 m außer Personen eines Haushalts
- Medizinische Maske während des gesamten Gottesdienstes
- keine Teilnehmererfassung
- keine 3G-Kontrolle, aber 3G wird empfohlen
- Gemeindegesang erlaubt
Herzliche Grüße und bleiben Sie weiter gesund!
Der Krisenstab der Pfarrei Heilig Geist